Grundlast und Regelenergie
Als Grundlast wird die Mindestmenge an Strom bezeichnet, die innerhalb von 24 Stunden benötigt wird. Meist orientiert ihr Wert sich am nächtlichen Grundbedarf, da nachts am wenigsten Strom verbraucht wird.
Die Energie, die benötigt wird, um unvorhergesehene Leistungsschwankungen im Stromnetz auszugleichen, wird als Regelenergie bezeichnet.